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Tierverbot
Verfasst: 19. April 2008 15:38
von Tequila
Hallo =)
Ich habe in letzter Zeit öfter gehört, dass es Vermietern nicht gestattet ist Hunde generell zu verbieten. Mir wurde gesagt, dass seit irgendeinem Gerichtsbeschluss die Hundehalter nicht mehr beweisen müssen, dass ihr Hund nicht stört, sondern, dass die Vermieter beweisen müssen, dass der Hund in irgendeiner Art und Weise stört. Wenn dem Vermieter das nicht gelingt kann ein Hund in jeder Wohnung gehalten werden, auch wenn ein Hundeverbot im Mietvertrag unterschrieben wurde...habt ihr davon etwas gehört?
Außerdem habe ich gehört, dass es einen Gerichtsbeschluss geben soll, in dem ein Yorkie nicht als Hund in dem Sinne gilt, sondern als Kleintier, so dass dieser Yorkie in der betroffenen Wohnung bleiben kann.
Falls diese Gerüchte wahr sind habe ich aber noch eine weiter gehende Frage, nämlich ob von Vermietern in Wohnungen ein generelles Tierverbot ausgesprochen werden darf?!? Ich finde das nämlich ziemlich dämlich, wenn man nicht einmal einen Hamster oder Fische (oder zählen die nicht sogar zur Einrichtung?!) halten darf...
Ok, ich weiß, das sind ziemlich viele Fragen, aber wer irgendeine davon beantworten kann hilft mir schon sehr weiter =)
Liebe Grüße
Christine
Re: Tierverbot
Verfasst: 19. April 2008 16:01
von eumeline
Hallo Christine,
es gibt so einige Urteile wo Mieter mit Kleinsthunden durchgekommen sind und weiter in der Wohnung bleiben durften.
Aber sag mal ehrlich würdest Du eine Wohnung mieten, wo Hundehalteverbot unterschrieben werden muss ?? Denn ich denke da ist der Ärger vorprogrammiert und wem macht das schon Spass gleich von vornherein zu wissen ich muss evtl. vor Gericht ziehen.
Generelles TH-Verbot kann zwar ausgesprochen, aber auf keinen Fall durchgesetzt werden, Käfigtiere müssen auf jeden Fall geduldet werden.
Re: Tierverbot
Verfasst: 19. April 2008 16:12
von Sylvi
Du meinst sicher dieses Urteil vom Bundesgerichtshof vom 14. November 2007, Aktenzeichen: VIII ZR 340/06:
http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p ... index.html
Dieses Urteil bedeutet aber keineswegs, dass die Haltung von Hunden und Katzen nun ausschließlich erlaubt ist. Es ging dem BGH nur um folgende Klausel im Mietvertrag: „ ...jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, ... bedarf der Zustimmung des Vermieters“. Diese Formulierung verstösst gegen die §§ 535 Abs. 1 BGB, 307 Abs. 1 BGB und 242 BGB.
Es ist nach wie vor offen, ob der klagende Mieter die Tiere nun halten darf, da der BGH die Klage an das LG zurück verwiesen hat. Siehe hier:
http://www.referendare.net/news.php?new ... t_tipp=169
D.h. der Bundesgerichtshof lässt offen, ob Katzen/Hunde tatsächlich als Haustiere gehalten werden dürfen bzw. ob die Haltung größerer Tiere zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs müsse hier im Einzelfall eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters vorgenommen werden.
Das Urteil mit dem Yorki gab es. Es handelt sich hierbei aber wieder um einen Einzelfallentscheidung. Also, jeder muss klagen und das Gericht schaut dann ob der Klage statt gegeben wird. Finde, da hat sich also nicht viel erleichtert.
In der Rechtssprechung hat es sich durchgesetzt, dass Kleintiere nicht verboten werden dürfen, da sich diese Haltung im Rahmen des bestimmungsmäßigen Gebrauchs der Mietsache hält. Unter Kleintiere versteht man ungefährliche, den Vermieter und die Nachbarn nicht störende Tiere.
Re: Tierverbot
Verfasst: 19. April 2008 17:59
von Tequila
Ah ok, danke euch beiden! Damit habt ihr mir geholfen =) ich kann mir als Studentin mangels Geld leider nicht wirklich aussuchen wo ich wohnen will, aber ich werde mal schauen wie wir das hin kriegen. Vor Gericht ziehen ist nämlich auch nicht wirklich mein Ding...
Re: Tierverbot
Verfasst: 19. April 2008 18:47
von alena
Hey,
ich weiß nur das man Kleintiere nicht verbieten kann wozu auch eine katze gehört! Ich mußte auch unterschreiben das ich keine Hunde oder Katzen halte, wohne hier aber mit einem Hund für den ich eine Erlaubnis habe bzw eine duldung vom Hausmeister, kommt eine Beschwerde muß der Hund weg oder ich raus, ich hab lange nach einer Wohnung gesucht wo es erlaubt ist Hunde zu halten hab aber keine gefunden und hab mich nun mit der duldung zufrieden gegeben, irgendwo muß ich ja wohnen!
Liebe Grüße
Melanie
Re: Tierverbot
Verfasst: 19. April 2008 18:57
von birgid
Hallo Christine,
hier ist im alten Forum auch ei Gerichtsurteil, kannst mal lesen
http://41975.rapidforum.com/topic=101270372958
Re: Tierverbot
Verfasst: 19. April 2008 20:14
von Sylvi
Huhu Birgid,
von dem Gerichtsurteil habe ich oben ausführlich geschrieben

Re: Tierverbot
Verfasst: 19. April 2008 20:49
von birgid
Hallo Sylvi,
stimmt, aber die Beiträger der User nicht

Re: Tierverbot
Verfasst: 20. April 2008 00:27
von Sylvi
Wo Du Recht hast, hast Du Recht *lol*
Re: Tierverbot
Verfasst: 20. April 2008 06:49
von Manuela
Also bei uns ist es so. Wir wohnen in einer gemieteten Eigentumswohnung, die wir eigentlich kaufen wollten. Und wohnen da jetzt schon lange Jahre. Wir haben uns aber nicht zum Kauf entschieden, weil die Wohnung an einer Hauptverkehrsstraße liegt. (Der Lärm der Hauptverkehrsstraße dürfte um einiges höher sein, als der Lärm unserere Hunde.)
Wir mussten nichts unterschreiben, wegen eines Haustierverbotes. Hab den Vermieter lediglich angerufen, ob wir eine Katze halten dürfen.
Unser Romeo ist aber damals schon längst mit eingezogen gewesen. Er meinte: Eine Katze schon, aber keinen Hund. (Das war mündlich und nicht schriftlich).
Cassy hab ich nun schon über 1 1/2 Jahre. Und bei Sina sind es fast vier Monate.
Das hab ich dem Vermieter (lt. Tip meines Rechtsanwaltes) gar nicht gesagt. Wir haben hier noch im Haus eine Frau, die schon ewig lange 3 Hunde hat.
Und wenn Sie mir die Hunde verbieten wollen, dann müsste die Eigentümerin ja auch ihre Hunde abgeben. Denn die Hausverwaltung kann ja nicht nur, weil wir keine Eigentümer sind, sich in diesem Fall nur gegen uns entscheiden. Außerdem wohnen im anderen Block auch Katzen und ein Hund.
Gegenüber auch!.
Na jedenfalls hat sich bei uns seit 1 1/2 Jahren niemand wegen der Hunde beschwert. Und je länger wir die Hunde haben, desto besser sieht es für uns aus, wenn die plötzlich daher kommen würden, das die Hunde zu laut sein sollten. Sie hätten dies ja vorher auch nicht geäußert. Also, warum dann plötzlich jetzt.
Aber selbst wenn wir raus müssten aus der Wohnung, dann würde ich lieber aufs Land ziehen, wo Hunde erlaubt sind.
Würde es aber wagen vor Gericht zu gehen. Und zwar so, das es zu einer Einigung käme. Ich stell mir das so vor. Wenn die Hausverwaltung oder der Vermieter meint, wir müssten hier wegen der Hunde raus, dann soll er uns eine neue Wohnung besorgen (wo Hundehaltung erlaubt ist und den Umzug bezahlen.
Ich bin aber guter Dinge! Unser Vermieter ist ziemlich kulant.
Außerdem ist es ja so, das ich ja eigentlich am liebsten jetzt schon umziehen möchte, aber mein Mann noch nicht zieht. Will endlich einen Garten, wo die Hunde auch mal draussen toben können. Aber ich denke, da muss ich meinen Mann noch sehr lange bearbeiten.
Aber irgendwann wird es klappen.

Re: Tierverbot
Verfasst: 20. April 2008 10:44
von gabriela
Manuela hat geschrieben:
Und wenn Sie mir die Hunde verbieten wollen, dann müsste die Eigentümerin ja auch ihre Hunde abgeben. Denn die Hausverwaltung kann ja nicht nur, weil wir keine Eigentümer sind, sich in diesem Fall nur gegen uns entscheiden.
das kann der eigentümer! es ist
seine wohnung und er kann sagen ob er dort hunde haben will oder nicht!
Wenn die Hausverwaltung oder der Vermieter meint, wir müssten hier wegen der Hunde raus, dann soll er uns eine neue Wohnung besorgen (wo Hundehaltung erlaubt ist und den Umzug bezahlen.
in welcher welt lebst du?
Re: Tierverbot
Verfasst: 20. April 2008 12:32
von Manuela
das kann der eigentümer! es ist seine wohnung und er kann sagen ob er dort hunde haben will oder nicht!
Das geht hier nicht direkt um den Eigentümer, da läuft jede Entscheidung über die Hausverwaltung. Das war mitunter auch ein Grund, warum wir nicht Eigentümer geworden sind. Ich bin trotzdem der Meinung, wenn hier Eigentümer Hunde halten dürfen und sich da niemand über den Lärm beschwert, kann man auch dem Nichteigentümer nichts über Lärmbelästung von Hunden anhängen. Denke soweit dürfte das ein Gericht schon sehen. In unserem Fall könnte das unser Vermieter gar nicht beurteilen, denn der wohnt ganz wo anders.
in welcher welt lebst du?
Ich denke die Frage muss ich nicht beantworten.
Das war nur ein Beispiel. Sicher gibt es auch noch andere Lösungsmöglichkeiten. Und es kommt erstmal darauf an, was das Gericht in den einzelnen Fällen entscheidet.
Re: Tierverbot
Verfasst: 20. April 2008 20:26
von Sylvi
@ Manuela
Leider gilt bei Gericht nicht die Aussage, weil der das darf, darf ich das auch. Und so ein Gerichtsprozess ist äußerst langwierig, nervenaufreibend und kostspielig. Also das wäre es mir nicht wert ... Unserem Bekannten ging es auch so. Der Vermieter wollte ihn nach etlichen Jahren aus der Wohnung haben und hat den Hund als Grund genommen. Das wollte er sich nicht gefallen lassen. Irgendwann lag dann ein Stück Fleisch mit Rattengift im Garten ...
Re: Tierverbot
Verfasst: 21. April 2008 05:19
von Manuela
Sylvi hat geschrieben:@ Manuela
Leider gilt bei Gericht nicht die Aussage, weil der das darf, darf ich das auch. Und so ein Gerichtsprozess ist äußerst langwierig, nervenaufreibend und kostspielig
Hallo Sylvi,
mir ist schon klar, dass von Fall zu Fall entschieden wird. Und klagen kann man ja sowieso nur, wenn die Rechtschutzversicherung eine Aussicht auf Erfolg sieht (glaub ich zumindest). Ich musste noch
nie klagen und das ist mir auch lieber so. Aber ich würde mich defintiv von einem Anwalt beraten lassen, was und ob man überhaupt was unternehmen kann.
Nur wenn jeder gleich die Flinte ins Korn wirft, wie soll sich dann so ein Verhalten von Vermietern, oder der Hausverwaltung endlich bald mal ändern?
Sylvi hat geschrieben:Unserem Bekannten ging es auch so. Der Vermieter wollte ihn nach etlichen Jahren aus der Wohnung haben und hat den Hund als Grund genommen. Das wollte er sich nicht gefallen lassen. Irgendwann lag dann ein Stück Fleisch mit Rattengift im Garten ...
Das ist natürlich hart.
Re: Tierverbot
Verfasst: 23. April 2008 12:57
von flo
allso ich habe gehört das chihuahua joki dackel u.s.w kein Vermitter verbieten darf weil das unter kleintieren gehalten wird ,naja ich hatte ja Gott sei Dnk viel Glück mit unserem Vermitter wie ich ihn gefragt habe wie es aussieht mit hunden hat er zu mir gesagt die wären sogar sehr erwünscht ,habe ich noch nie von einem vermieter gehört :lol:
Re: Tierverbot
Verfasst: 23. April 2008 12:59
von Sylvi
flo hat geschrieben:allso ich habe gehört das chihuahua joki dackel u.s.w kein Vermitter verbieten darf weil das unter kleintieren gehalten wird ,naja ich hatte ja Gott sei Dnk viel Glück mit unserem Vermitter wie ich ihn gefragt habe wie es aussieht mit hunden hat er zu mir gesagt die wären sogar sehr erwünscht ,habe ich noch nie von einem vermieter gehört :lol:
Das stimmt leider nicht, in den vorigen Posting steht, wie das gehandhabt wird ...
Re: Tierverbot
Verfasst: 24. April 2008 02:03
von Sabine1966
Da wir in einer grossen ETW-Anlage wohnen und selbst Eigentümer unserer Wohnung sind kann ich zu dem Thema etwas beitragen.
Fakt ist,wenn ein Eigentümer einen Hund hält,darf es der nächste Eigentümer genauso,es gilt der Geminschaftsbeschluss.
Solange dieser gegeben ist,ist es auch Mietern einer Eigentumswohnung erlaubt einen Hund zu halten,es werden keine Unterschiede zwischen Mietern und Eigentümern gemacht.
Ist es von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und von der Verwaltung so aufgenommen,dass Hundehaltung erlaubt ist,so gilt dieses für alle Eigentümer und auch Mieter!
Ist ein Eigentümer,der seine Wohnung vermietet nicht mit einer Hundehaltung einverstanden,so hat er dieses bei der nächsten versammlung kundzutun und es wird gemeinschaftlich darüber beschlossen.Ein einzelner Eigentümer kann gar nichts machen gegen mehrere,er hat sich immer dem Gemeinschaftsbeschluss unterzuordnen.
Re: Tierverbot
Verfasst: 24. April 2008 06:10
von Manuela
Hallo Sabine,
genauso, wollte ich das auch rüberbringen. Du bringst es auf den Punkt. Danke!

Re: Tierverbot
Verfasst: 24. April 2008 11:24
von Sylvi
@ Sabine
Wenn es einen einheitlichen Beschluss gibt, hat der Mieter schon Vorteile. Jedoch hat der Vermieter
immer noch das Recht, wenn es z.B. nur 1-2 Tiere gibt, zu sagen, nun reicht es. Ich finde leider das Urteil jetzt nicht auf die Schnelle aber hier ein Merkblatt des Mieterbundes (unter Variante 4):
http://www.mieterverein-hamburg.de/miet ... ohnung.htm
Hilfe, bitte denkt nicht im bin ein Klugsch*** aber möchte es doch nur richtig stellen ...
Re: Tierverbot
Verfasst: 24. April 2008 12:39
von eumeline
Hallo,
ich habe auch Freundinnen mit Eigentumswohnungen, die habe ich mal gefragt.
Also, auch wenn die Hausgemeinschaft bei der Eigentümerversammlung beschließt Hunde zu erlauben, kann der Vermieter in SEINER Wohnung die Hundehaltung verbieten !!!!!!!
Re: Tierverbot
Verfasst: 25. April 2008 10:28
von Sabine1966
Bisher lief bei uns alles nur über Gemeinschaftsbeschluss,aber ich werde mich nochmals genauer erkundigen.